Immobilienerwerb in Österreich
3. Aufl. 2021
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S. 949. Landesgesetzliche Regelungen
Nach Art 70 EU-Beitrittsvertrag müssen seit alle österreichischen Liegenschaftsgesetze den EU-Grundfreiheiten voll entsprechen. Die einzelnen Grundverkehrsgesetze der neun Bundesländer sehen neben materiell-rechtlichen und organisatorischen Bestimmungen über Grundverkehrsbehörden und Verfahren auch Regelungen im Zusammenhang mit der grundbücherlichen Durchführung von Liegenschaftstransaktionen vor. Die von den Grundverkehrsgesetzen geforderten Genehmigungen, Anzeigen und Erklärungen weisen beim Grünen Grundverkehr, Baugrundverkehr und Ausländergrundverkehr gravierende Unterschiede auf und es ist damit eine starke Rechtszersplitterung der Grundbuchspraxis verbunden. Die Steuerung des Zweitwohnungsmarktes in den Bundesländern ist gemäß der „Gemeinsamen Erklärung zu Zweitwohnungen“ in der Schlussakte Nr 5 zum EU-Beitrittsvertrag 1994 nur mehr durch nicht diskriminierende Widmungsmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen nach den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer zulässig, ergänzt durch EU-konforme Bestimmungen in den Grundverkehrsgesetzen. Nachstehend werden aufgrund der voraussichtlich auch weiterhin anhaltenden Nachfrage nach Ferienimmobilien d...