Immobilienerwerb in Österreich
3. Aufl. 2021
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S. 807. Rechtsschutzsystem
7.1. Die Unionsgerichte
Zu den Organen der Union gehört gemäß Art 13 Abs 1 EUV auch der Gerichtshof der EU. Die Bestimmungen zur neuen Gerichtsorganisation samt Verfahrensarten finden sich in Art 19 EUV und in Art 251 bis 281 AEUV. Der Gerichtshof der EU als Rechtsprechungsorgan der neuen EU umfasst gemäß Art 19 Abs 1 AEUV den Gerichtshof (EuGH), das Gericht (EuG) und Fachgerichte. Für die Union wurde damit ein vollständiges Rechtsschutzsystem geschaffen, um damit einer der Grundforderungen einer Rechtsgemeinschaft, als die sich die EU versteht, zu entsprechen. Damit korrespondiert ein Recht des Einzelnen auf einen effektiven gerichtlichen Schutz derjenigen Rechte, die sich aus der EU-Rechtsordnung herleiten, wobei das Recht auf einen solchen Schutz zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, die sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie den Art 6 und 13 der MRK ergeben. Dieses Recht ist auch in Art 47 GRC verankert (E 228).
Dieser aus dem EU-Recht ableitbare Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist auch bei der Gestaltung des nationalen Rechtsschutzes zu beachten. Art 19 Abs 1 EUV stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass die Mi...