Immobilienerwerb in Österreich
3. Aufl. 2021
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S. 656. Vertragsgestaltung und Haftungsfragen
6.1. Vertragstypen
Alle Grundverkehrsgesetze der österreichischen Bundesländer enthalten Listen jener Rechtsgeschäfte, die zu ihrer vollen Rechtswirksamkeit und Verbücherungsfähigkeit der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürfen oder wo die Zustimmung nicht erforderlich ist. Wenn ein Vertragstypus in diesen Aufzählungen nicht enthalten ist, darf daraus vom Rechtserwerber jedoch nicht auf seine Genehmigungsfreiheit geschlossen werden, da es nicht auf die Zuordnung zu einem zivilrechtlichen Vertragstyp oder auf die Bezeichnung des Rechtsgeschäfts ankommt. Entscheidend ist vielmehr der Vertragsinhalt und die daraus ersichtliche Rechtsbefugnis, die der Liegenschaftseigentümer dem anderen Vertragsteil einräumt. Für die grundverkehrsbehördliche Genehmigungspflicht ist auch unbeachtlich, ob das Eigentum zur Gänze oder zu ideellen Anteilen erworben wird oder ob eine Realteilung erfolgt. Auch die Grundlage des Rechtsgeschäfts ist irrelevant, daher bedürfen Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Übergabs-, Abtretungs- und Gesellschaftsverträge, sofern landesgesetzlich festgelegt, ebenso der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung wie das Baurecht und Time-Sha...