Immobilienerwerb in Österreich
2. Aufl. 2016
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S. 927. Rechtsschutzsystem
7.1. Die Unionsgerichte
Mit dem Vertrag von Lissabon vom , in Kraft seit , gibt es nur noch das Unionsrecht der neuen EU, die an die Stelle der EG getreten ist. Als Universalsukzessor der EG übernimmt die EU alle internen und externen Rechte und Pflichten der EG auf der Grundlage des bis geltenden primären und sekundären Gemeinschaftsrechts. Zu den Organen der Union gehört gemäß Art 13 Abs 1 EUV auch der Gerichtshof der EU. Die Bestimmungen zur neuen Gerichtsorganisation samt Verfahrensarten finden sich in Art 19 EUV und in Art 251 bis 281 AEUV. Der Gerichtshof der EU als Rechtsprechungsorgan der neuen EU umfasst gemäß Art 19 Abs 1 AEUV den Gerichtshof (EuGH), das Gericht (EuG) und Fachgerichte. Für die Union wurde damit ein vollständiges Rechtsschutzsystem geschaffen, um damit einer der Grundforderungen einer Rechtsgemeinschaft, als die sich die EU versteht, zu entsprechen. Damit korrespondiert ein Recht des Einzelnen auf einen effektiven gerichtlichen Schutz derjenigen Rechte, die sich aus der EU-Rechtsordnung herleiten, wobei das Recht auf einen solchen Schutz zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, die sich au...