Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa

1. Aufl. 2009

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Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa (1. Auflage)

S. 251Ungarn

Krisztina Stump, LL.M.*

A. Einführung in das ungarische Rechtssystem

I. Einführung in das Verfassungsrecht, das Grundrecht der Eigentumsfreiheit

Die Staatsform Ungarns ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfassungsänderung v. die Republik1. Zwar handelt es sich bei der Verfassung Ungarns formell immer noch um das Gesetz Nr. XX. v. 1949, doch entspricht sie inhaltlich einem modernen Grundgesetz, das durch diverse Änderungen nach 1989 seine Gestalt angenommen hat. Die wichtigsten Verfassungsgrundsätze sind gleich in der Präambel erwähnt. Danach ist Ungarn ein Rechtsstaat, der ein Mehrparteiensystem, eine parlamentarische Demokratie und eine soziale Marktwirtschaft gewährleistet.

Das Grundrecht der Eigentumsfreiheit ist in Art. 13 § 1 der Verfassung geregelt. Außerdem besagt Art. 9 § 1 der Verfassung, dass „die Wirtschaft Ungarns eine Marktwirtschaft ist, in der Gemeineigentum und Privateigentum gleichberechtigt sind und den gleichen Schutz genießen“. Die Einfügung dieses Paragraphen ist sehr wichtig für die Abgrenzung zu der Rechtslage vor der Wende, da in der sozialistischen Wirtschaft das so genannte „Gemeineigentum“, welches im Ergebnis dem Staatseigentum ent...

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