Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa
1. Aufl. 2009
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S. 251 Ungarn
Krisztina Stump, LL.M.*
A. Einführung in das ungarische Rechtssystem
I. Einführung in das Verfassungsrecht, das Grundrecht der Eigentumsfreiheit
Die Staatsform Ungarns ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfassungsänderung v. die Republik1. Zwar handelt es sich bei der Verfassung Ungarns formell immer noch um das Gesetz Nr. XX. v. 1949, doch entspricht sie inhaltlich einem modernen Grundgesetz, das durch diverse Änderungen nach 1989 seine Gestalt angenommen hat. Die wichtigsten Verfassungsgrundsätze sind gleich in der Präambel erwähnt. Danach ist Ungarn ein Rechtsstaat, der ein Mehrparteiensystem, eine parlamentarische Demokratie und eine soziale Marktwirtschaft gewährleistet.
Das Grundrecht der Eigentumsfreiheit ist in Art. 13 § 1 der Verfassung geregelt. Außerdem besagt Art. 9 § 1 der Verfassung, dass „die Wirtschaft Ungarns eine Marktwirtschaft ist, in der Gemeineigentum u...