Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa

1. Aufl. 2009

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Dokumentvorschau
Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa (1. Auflage)

S. 165Slowakei

Dr. Peter Feith/Dr. Radoslav Kacur*

A. Einführung in das nationale Rechtssystem

I. Verfassungsrecht

Nach Art. 1 Abs. 1 der Verfassung der Slowakischen Republik (kurz „Verf.“) ist die Slowakische Republik ein souveräner und demokratischer Rechtsstaat. Sie ist weder an eine Ideologie noch an eine Religion gebunden. Auch das Eigentumsrecht ist in der Verfassung verankert. Nach Art. 20 Abs. 1 Verf. hat jeder das Recht, Inhaber eines Eigentumsrechts zu sein. Ferner hat danach das Eigentumsrecht aller Eigentümer den gleichen gesetzlichen Inhalt und genießt den gleichen Schutz.

Das Ausführungsgesetz1 zum Art. 20 Abs. 2 Verf. legt fest, welche anderen Vermögensgegenstände über die in Art. 4 Verf. erwähnten hinaus2 im Eigentum der Slowakischen Republik stehen. Der Vorbehalt des staatlichen Eigentums besteht zur Sicherung der Bedürfnisse der Gesellschaft, Entwicklung der Volkswirtschaft und im sonstigen öffentlichen Interesse. Im Gesetz kann auch geregelt werden, dass bestimmte Sachen nur im Eigentum von slowakischen Staatsbürgern oder juristischen Personen mit Sitz in der Slowakischen Republik stehen dürfen.3

Nach Art. 20 Abs. 3 Verf. verpflichtet das Eigentum und darf nicht zum Nachteil...

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