Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa

1. Aufl. 2009

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Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa (1. Auflage)

S. 147Serbien

Mag. Jelena Sogorov, LL.M.*

A. Einführung in das nationale Rechtssystem

I. Verfassungsrecht

Die Republik Serbien ist ein demokratischer und sozialer Staat. Das Recht auf Eigentum ist in der Verfassung der Republik Serbien1 in § 34 als eine Individualgarantie, die dem Einzelnen zustehende Eigentumsrechte gewährleistet, geregelt. Dieses Grundrecht ist in § 1 des Gesetzes über die grundlegenden eigentumsrechtlichen Verhältnisse2 (ZOSPO) bestätigt, worin ausdrücklich vorgesehen wird, dass alle natürlichen und juristischen Personen das Eigentumsrecht an beweglichen und unbeweglichen Sachen haben. Diese Materie wurde in den folgenden Gesetzen geregelt: dem Gesetz über die allgemeinen eigentumsrechtlichen Verhältnisse, dem Gesetz über die Hypotheken3 (ZOH) und dem Gesetz über die Grundstücksübertragung4 (ZOPN).

II. System und Prinzipien des Sachenrechts

Das Eigentum ist das höchste Recht an einer Sache. Dem Eigentümer wird gesetzlich gestattet, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen, sofern nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.5 Das Eigentumsrecht erfasst drei subjektive Befugnisse: der Eigentümer kann nämlich die Sache ...

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