Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa
1. Aufl. 2009
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S. 147 Serbien
Mag. Jelena Sogorov, LL.M.*
A. Einführung in das nationale Rechtssystem
I. Verfassungsrecht
Die Republik Serbien ist ein demokratischer und sozialer Staat. Das Recht auf Eigentum ist in der Verfassung der Republik Serbien1 in § 34 als eine Individualgarantie, die dem Einzelnen zustehende Eigentumsrechte gewährleistet, geregelt. Dieses Grundrecht ist in § 1 des Gesetzes über die grundlegenden eigentumsrechtlichen Verhältnisse2 (ZOSPO) bestätigt, worin ausdrücklich vorgesehen wird, dass alle natürlichen und juristischen Personen das Eigentumsrecht an beweglichen und unbeweglichen Sachen haben. Diese Materie wurde in den folgenden Gesetzen geregelt: dem Gesetz über die allgemeinen eigentumsrechtlichen Verhältnisse, dem Gesetz über die Hypotheken3 (ZOH) und dem Gesetz über die Grundstücksübertragung4 (ZOPN).
II. System und Prinzipien des Sachenrechts
Das Eigentum ist das höchste Recht an einer Sache. De...