Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa

1. Aufl. 2009

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Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa (1. Auflage)

S. 49Kroatien

Mag. Bojan Huzanic, LL.M.*

A. Einführung in das nationale Rechtssystem

Die Republik Kroatien erklärte 1991 ihre Unabhängigkeit. Im Oktober 2001 unterzeichnete Kroatien ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union. Es sichert Kroatien den freien Zugang zum Europäischen Binnenmarkt. Seit dem ist Kroatien offizieller EU-Beitrittskandidat. Hauptstadt und Regierungssitz ist Zagreb (ca. eine Million Einwohner). Die Unabhängigkeitserklärung bedeutete im Hinblick auf das Privatrechtssystem die Trennung vom ehemaligen Jugoslawien, welches vom „gesellschaftlichen Eigentum“ geprägt war.

I. Verfassungsrecht, Eigentumsfreiheit

Charakteristisch für das gesellschaftliche Eigentum war der Umstand, dass niemand ein Eigentumsrecht an gesellschaftlichem Vermögen erwerben durfte.1 Es bestand kein Eigentumsrecht im Sinne der marktwirtschaftlichen Rechtsordnung, jedoch hatten verschiedene Rechtssubjekte bestimmte subjektive Rechte an ihnen. Diese Ausgestaltung der Eigentumsform hat Kroatien mit seiner Verfassung (Verf.) von Dezember 1990 verlassen. Die Verf. verkündete die Unverletzbarkeit des Eigentums als einen der höchsten Werte der kroatischen Verfassun...

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