Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa

1. Aufl. 2009

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Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa (1. Auflage)

S. 19Bulgarien

Mag. Natalia Alexandrova, LL.M. Eur. Integration*

A. Einführung in das nationale Rechtssystem

I. Verfassungsrecht, insbesondere Staatsform und das Grundrecht der Eigentumsfreiheit

„Bulgarien ist eine Republik mit parlamentarischer Führung.“1 Die Prinzipien des Rechtsstaates – Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeitprinzip, politische Freiheit und Sicherung der Rechte und Pflichten der Staatsbürger2 – sind in der Verfassung festgelegt. Das Eigentums- und Erbrecht werden gesetzlich gewährleistet.3 Das Privateigentum ist unantastbar.4 Die Zwangsenteignung darf nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen, wenn einerseits die damit verfolgten staatlichen Ziele auf keine andere Weise befriedigt werden können und anderseits eine vorherige und gleichwertige Entschädigung5 gewährt wird.

Das Eigentum kann zwei Rechtsformen haben: privat oder öffentlich,6 wobei das Abgrenzungskriterium im Subjekt des Eigentumsrechts zu sehen ist. Subjekte des Privateigentumsrechts sind die natürlichen sowie juristischen Personen und diejenigen des öffentlichen Eigentumsrechts der Staat oder eine Gemeinde. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ob ein bestimmtes Objekt im Eigentum des Staates oder einer ...

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