IFRS 17 - Versicherungsverträge
3. Aufl. 2020
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S. 1367. Anhang
7.1. Zielsetzung
Mit den geforderten Anhangangaben wird das Ziel verfolgt, dass der Leser des Abschlusses gemeinsam mit den Informationen in anderen Teilen die Effekte der Versicherungsverträge auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beurteilen kann. Aus diesem Grund sind qualitative und quantitative Angaben zu folgenden Themen zu machen (IFRS 17.93):
Erklärung zu Posten (IFRS 17.97–116)
–Erklärung der angesetzten Beträge (IFRS 17.97–109A)
–Versicherungstechnisches Finanzergebnis (insurance finance income or expenses) (IFRS 17.110–113)
–Übergang (transition amounts) (IFRS 17.114–116)
signifikante Ermessensausübungen und deren Änderungen (IFRS 17.117–120),
Art und Umfang der Risiken (IFRS 17.121–132)
Durch die veröffentlichten Informationen sollen dem Abschlussadressaten Klarheit und Transparenz bereitgestellt werden.
Um die definierte Zielsetzung zu erfüllen, hat das Unternehmen somit auch auf den Detaillierungsgrad („level of detail“) der Informationen zu achten sowie festzulegen, wie viel Gewichtung auf die jeweiligen Anhangserfordernisse gelegt wird. Falls die spezifischen Angaben (IFRS 17.97–132) nicht ausreichen, um die allgemeine Zielsetzung der Offenlegung z...