IFRS 17 - Versicherungsverträge
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1196. Rückversicherungsabgabe
6.1. Einleitung
6.1.1. Begriffsbestimmung und Definition
In IFRS 17.A wird die Begrifflichkeit Rückversicherungsvertrag wie folgt definiert:
„An insurance contract issued by one entity (the reinsurer) to compensate another entity for claims arising from one or more insurance contracts issued by that other entity (underlying contracts).“
6.1.2. Anwendung des GMM
Für die Rückversicherungsübernahme (indirektes Geschäft, aktive Rückversicherung bzw „reinsurance issued“) gilt uneingeschränkt das GMM. Für die Rückversicherungsabgabe (passive Rückversicherung bzw „reinsurance held“) gilt hingegen das GMM mit einigen Modifikationen. Die meisten der nachfolgenden Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich auf die Rückversicherungsabgabe; auf Besonderheiten bezüglich der Rückversicherungsübernahme wird gesondert hingewiesen.
Nach den Ausführungen in IFRS 17.BC298 muss der Zedent die Rückversicherungsabgabe für Gruppen von Rückversicherungsverträgen gesondert von seinen Erstversicherungsverträgen betrachten, denn er hat üblicherweise keine unmittelbare Möglichkeit, seine Verpflichtungen aus den Erstversicherungsverträgen durch die Rückv...