Hybride Finanzierung im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2007
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S. 22II. Steuerrecht
A. Genussrechte im österreichischen Steuerrecht
1. Rechtsnatur
Im österreichischen Steuerrecht existiert keine Definition des Begriffs Genussrecht. Das Ertragsteuerrecht enthält zwar an mehreren Stellen Vorschriften für Genussrechte, es lässt sich jedoch weder aus dem Wortlaut dieser Vorschriften noch aus der Systematik des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrechts eine eigenständige vom Zivilrecht abweichende Wertung oder Bestimmung des Begriffs Genussrecht ableiten.
Dies legt den Schluss nahe, dass der Gesetzgeber auf dem Gebiet der Genussrechte bewusst keinen eigenständigen Begriff geschaffen hat, sondern vielmehr davon ausgeht, dass die allgemeinen steuerlichen Vorschriften auf den bereits bestehenden zivilrechtlichen Begriff systemkonform anzuwenden sind. Lediglich dort, wo Genussrechten spezielle Rechtsfolgen zugedacht sind, wurden eigene konstitutive oder klarstellende ertragsteuerrechtliche Normen geschaffen. Dem Begriff des Genussrechts im Steuerrecht ist demzufolge grundsätzlich die gleiche Bedeutung beizumessen wie im Zivilrecht; die Erfüllung der zivilrechtlichen Vorschriften muss daher jedenfalls als Indiz für das Vorliegen eines Genussrechtes in steuerliche...