Stiglbauer

Arbeitsrecht und Personalmanagement für Personalisten und Führungskräfte

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4608-4

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Arbeitsrecht und Personalmanagement für Personalisten und Führungskräfte (1. Auflage)

S. 20TEIL III: BEGRÜNDUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

5. Diskriminierungsverbot bei Begründung des Arbeitsverhältnisses

Verletzt der AG das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung, kann er dem Bewerber gegenüber schadenersatzpflichtig werden (§§ 12 Abs 1 und 26 Abs 1 GlBG, § 7e Abs 1 BEinstG).

Die Schadenersatzpflicht besteht, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem der folgenden Gründe nicht begründet wurde:

  • Wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes aufgrund des Geschlechts (insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat);

  • wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung;

  • wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots aufgrund einer Behinderung, auch wenn diese weniger als 50 % beträgt (für Näheres siehe 18.2.).

Der Ersatzanspruch beträgt:

  • Mindestens zwei Monatsentgelte, wenn der Bewerber bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle erhalten hätte, oder

  • bis EUR 500, wenn der AG nachweisen kann, dass der dem Bewerber durch die Diskriminierung entstandene Schaden nur darin besteht, dass die Berücksichtigung seiner Bewerbung verweigert wird.

Die Ansprü...

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