Christian Fritz

Der GmbH-Geschäftsführer im Verwaltungsrecht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4185-0

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Der GmbH-Geschäftsführer im Verwaltungsrecht (1. Auflage)

S. 3177. Ergebnisse und Empfehlungen

7.1. Zur Übertragung verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit im Allgemeinen

7.1.1. Zusammenfassung wesentlicher Grundsätze

991

Nach dem Grundmodell des § 9 VStG haften bei juristischen Personen jene, die zur Vertretung nach außen berufen sind; das betrifft sohin sämtliche GmbH-Geschäftsführer. Es besteht jedoch die (durch das Gesetz eingeräumte) Möglichkeit einer Delegation der Verantwortlichkeit innerhalb derselben (Geschäftsführungs-) Ebene oder – hierarchisch gesehen – „nach unten“.

992

Erfolgt keine wirksame Delegation, haften sämtliche Geschäftsführer; diese Rechtsfolge ist ohne kostenwirksamen Mehraufwand auf einfache Weise vermeidbar. Durch die folgenden grundsätzlichen Strategien für die Übertragung verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit kann den Konsequenzen des Haftungsprinzips erfolgreich entgegengetreten werden:

  • Delegation der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit an eine Person, um eine Multiplikation der Sanktion wegen mehrfacher Haftung zu vermeiden.

  • Eine Kombination verschiedener Delegationsformen ist möglich und zulässig. Bei diesem Organisationsmodell ist zu beachten, dass es keine Zuständigkeiten mehrerer Personen für eine...

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