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Christoph Steinacker

Haftung der Organwalter

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3870-6

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Haftung der Organwalter (1. Auflage)

S. 11. Einleitung

Am wirtschaftlichen Markt treten viele juristische Personen als Unternehmer auf. Ein Grund hierfür ist sicherlich die Begrenzung der persönlichen Haftung. Das sogenannte „Trennungsprinzip“ greift nicht nur im Kapitalgesellschaftsrecht, sondern auch bei Genossenschaften, Stiftungen und im Vereinsrecht. Sofern der Gesellschaft durch das Handeln ihrer Organe ein Schaden entsteht, besteht grds die Möglichkeit, Schadenersatz von den Organwaltern zu fordern.

Aufgrund der Vereinsgesetznovelle 2011, durch welche das freiwillige Engagement gefördert werden soll,findet sich nun in § 24 Abs 1 Satz 2 VerG eine besondere haftungsrechtliche Bestimmung, wonach unentgeltlich tätige Organwalter und Rechnungsprüfer grds nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, sofern nichts anderes vereinbart oder in den Statuten festgelegt ist. Ausgehend von dieser Regelung wird in diesem Buch die Rechtsfrage behandelt, ob die Entlohnung der Leitungstätigkeit über das Vereinsrecht hinaus Einfluss auf den Sorgfaltsmaßstab und somit auf die Haftung der Mitglieder des Leitungsorgans haben kann und welchen Einfluss speziell die unentgeltliche Tätigkeit des Organwalters hat. Bis dato ist in der Literatur über den Einflu...

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