Haftungsfragen beim Einsatz künstlicher Intelligenz
1. Aufl. 2020
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S. 121. KI-Strategie der EU
Im April 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Künstliche Intelligenz für Europa“. Bekennendes Ziel der Kommission ist es demnach, dass Europa eine führende Position beim Thema künstliche Intelligenz (KI) einnimmt und die Mitgliedstaaten sowie die Union die Technologieförderung in diesem Bereich intensiv vorantreiben. Es sollen in den kommenden Jahren sowohl vermehrt öffentliche als auch private Investitionen in die KI-Forschung und ‑Entwicklung investiert werden. Im Rahmen der Entwicklung künstlicher Intelligenz für Europa adressiert die Kommission in ihrer Mitteilung auch kritische Fragen betreffend die Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen in der Gesellschaft durch künstliche Intelligenz. Die Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens für diese Technologie stellt dabei einen zentralen Aspekt dar. Ethische Leitlinien, basierend auf der Charta der Grundrechte der EU, sollen die Grundlage dafür bilden. Weites möchte die Kommission die Auswirkungen dieser neuen technischen Entwicklungen auf Verbraucher und Hersteller durch eine Untersuchung der Produkthaftungsrichtlinie und der Maschinenr...