Herbert Grünberger

Grundzüge der Bilanzierung

1. Aufl. 2009

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Grundzüge der Bilanzierung (1. Auflage)

S. 155 Praxis der Konsolidierung

Zuerst wollen wir wissen, welche Unternehmen verpflichtet sind, einen Konzernabschluss aufzustellen. Der Konzernabschluss selbst besteht aus vier Teilen:

  • Konzernbilanz

  • Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

  • Konzernanhang

  • Konzernlagebericht

Eine Kapitalgesellschaft wird einen Konzernabschluss nur dann erstellen können, wenn „Beteiligungen“ vorhanden sind. In diesem Fall sprechen wir dann vom Mutterunternehmen, das ist eine Kapitalgesellschaft, und vom Tochterunternehmen, das ist dann die in der Bilanz ausgewiesene Beteiligung.

Schließlich wird die Verpflichtung zur Erstellung des Konzernabschlusses nur dann bestehen, wenn das Mutterunternehmen und das Tochterunternehmen zusammengerechnet bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Wenn wir eben von „Beteiligungen“ gesprochen haben, dann gilt es hier, darauf hinzuweisen, dass dieser Begriff umgangssprachlich verwendet wird, wenn ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, GmbH & Co KG, Genossenschaft, Stiftung, Bank oder Versicherung) an einem anderen Unternehmen beteiligt ist. Wirtschaftlich bedeutet die Beteiligung, dass das Geld des Unternehmens nicht im eigenen Betrieb, sondern in einem fremden Betrieb investiert worden ist...

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