Grundzüge der Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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S. 9 Eine erste Orientierung
Gestern noch Kaufmann, heute Unternehmer
Seit 2007 ist das Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft, welches das Handelsgesetzbuch (HGB) abgelöst hat, in der Fassung des Unternehmensrechtsänderungsgesetzes 2008.
Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Das ist jede auf Dauer angelegte, selbständige, wirtschaftliche Tätigkeit.
Bilanzierungspflicht: Eine Bilanzierungspflicht nach UGB besteht für Kapitalgesellschaften (unabhängig von der Tätigkeit und Größe), für die KG, wenn der einzige Komplementär eine GmbH ist (GmbH-CoKG) und für andere Unternehmen mit unternehmerischer Tätigkeit (nicht freie Berufe und Land- und Forstwirte), wenn die Umsätze 400.000 pro Jahr übersteigen.
Wenn das Unternehmensrecht für bestimmte Sachverhalte keine Lösungen anbietet, dann wird auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung verwiesen. Diese Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung werden durch Fachgutachten des Fachsenates der Kammer der Wirtschaftstreuhänder konkretisiert. Sollten dann noch Sachverhalte nicht gelöst werden können, werden die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes oder Fachpublikationen für die Lösung herangezogen.
Der Unternehmer erstellt also seine Bilanz nach den unternehmensrechtli...