Die Grundsteuer auf dem Prüfstand
1. Aufl. 2019
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S. 1369. Weiterentwickelter (eigener) Modellvorschlag
9.1. Allgemeines
Ruppe zeigt bereits in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Unterbewertung des Grundvermögens und die damit verbundene steuerliche Ungleichbehandlung auf. Er warnt jedoch gleichzeitig vor „ambitionierten Reformvorstellungen“ für ein grundlegend neues Bodensteuerrecht „von deren Verwirklichung man eine schlagartige Gesundung des Bodenmarktes oder wenigstens eine wesentliche Besserung seines gegenwärtigen Zustands erwartet.“ Eine Neukonzeption der Grundsteuer vermag die Funktionsfähigkeit des Bodenmarktes nicht zu sanieren. Die Abgabenbelastung der Grundsteuer als Vermögensteuer ist zu gering, um wirksame Lenkungsmaßnahmen zu entfalten. Die Belastung durch die Grundsteuer ist moderat zu halten, um die Substanz nicht übermäßig zu belasten und den Steuerpflichtigen das Halten ihres Vermögens zu ermöglichen (Vermeidung von Erdrosselungseffekten). Eine Grundsteuer vermag das Ideal eines Bodenmarktes, bei dem Grundstücke noch zu annähernd realistischen Werten verfügbar sind und Bodenflächen zusätzlich einen sparsamen und schonenden Umgang erfahren, nicht zu verwirklichen. Aber sie kann dieses Ideal flankierend unterstü...