Die Grundsteuer auf dem Prüfstand
1. Aufl. 2019
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S. 535. Anforderungen an eine Grundsteuerreform
5.1. Verfassungskonforme Regelung
Nur eine gleichheitsgerechte und sachliche Besteuerung entspricht der Verfassung. Das Konzept einer neuen Grundsteuer hat dem Gebot der allgemeinen Sachlichkeit zu entsprechen. Um den Grundsätzen der Verfassung gerecht zu sein, muss sich die neue Bemessungsgrundlage nicht zwangsläufig am Maßstab des Verkehrswertes ausrichten. Der Verkehrswert spiegelt die Ertragsfähigkeit der Grundstücke und die damit verbundene Leistungsfähigkeit der Eigentümer wider. Das Leistungsfähigkeitsprinzip rechtfertigt die Grundsteuer jedoch nicht. Insofern ist eine Ausrichtung der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage am Leistungsfähigkeitsprinzip nicht erforderlich. Dem Gebot der allgemeinen Sachlichkeit lässt sich auf vielfältige Weise Rechnung tragen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Vorschläge zeigt dies anschaulich; all diese Vorschläge sind in einem Streben nach einer verfassungskonformen Lösung vereint.
5.2. Einfachheit und sparsame Vollziehbarkeit
Die Grundsteuer betrifft sämtliche inländischen Grundstücke. Die Vielzahl der Steuerobjekte sorgt für einen entsprechend hohen Einhebungsaufwand. Um diesen möglichst gering zu ha...