Grenzüberschreitende Umgründung im EU-Raum
1. Aufl. 2019
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S. 11. Einführung – Europäisches Gesellschaftsrecht in Grundzügen
1.1. Entwicklung des europäischen Binnenmarktes kompakt
Der Binnenmarkt der Europäischen Union trat am in Kraft. Seine Reichweite erstreckt sich über die 28 EU-Mitgliedstaaten hinaus und umfasst die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen (Zugang über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum [EWR-Abkommen]) sowie die Schweiz (Zugang über insgesamt sieben bilaterale Abkommen). Seit seiner Schaffung hat sich der Binnenmarkt immer stärker für den Wettbewerb geöffnet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau zahlreicher Handelshemmnisse geführt.
Der EU-Binnenmarkt stellt einen einheitlichen Markt dar, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist und in dem die europäischen Bürger ihren Wohnsitz frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen können. Der gemeinsame Binnenmarkt ist ein integraler Bestandteil der Europäischen Union als größter Volkswirtschaft der Welt.
1.2. Die vier Grundfreiheiten
Die Grundidee hinter dem Binnenmarkt ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum...