Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 255Beteiligungserträge ausländischer Gesellschafter ohne Betriebstätte
S. 256I. Allgemeines
Bezieht ein ausländischer Gesellschafter ohne österreichische Betriebstätte Gewinnausschüttungen von einer inländischen Kapitalgesellschaft, unterliegen diese gem § 98 Abs 1 Z 5 lit a EStG der beschränkten Steuerpflicht in Österreich, sofern von diesen Ausschüttungen Kapitalertragsteuer (KESt) abzuziehen war. Gem § 93 Abs 2 Z 1 EStG unterliegen von einer inländischen Kapitalgesellschaft ausgeschüttete Gewinne grundsätzlich dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 %.
Gewinnausschüttungen innerhalb der EU sind in Umsetzung der Mutter-Tochter-RL gem § 94 Z 2 EStG idF AbgÄG 2011 (vormals: § 94a EStG) von der Verpflichtung zum KESt-Abzug (und damit auch von der beschränkten Steuerpflicht) befreit. Seit dem BBG 2009 ist darüber hinaus nach Maßgabe des § 21 Abs 1 Z 1a KStG eine Erstattung von auf Gewinnausschüttungen an EU-Gesellschaften und norwegische Gesellschaften einbehaltener KESt möglich.
Einschränkungen des österreichischen Besteuerungsrechtes für Dividendenzahlungen an beschränkt Steuerpflichtige können sich darüber hinaus aus anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ergeben.
II. Quellensteuerentlastung auf Grund von DBA
1. Dividendenbesteuerung gemäß OECD-MA
Das österreichische Best...