Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
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S. 229Behandlung von Beteiligungserträgen bei Betriebsstätten beschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner
I. Einleitung
Um die im Zentrum dieses Beitrages stehende Frage nach der Behandlung von Beteiligungserträgen, die ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner über eine österreichische Betriebsstätte bezieht, beantworten zu können, müssen zwei zentrale Vorfragen geklärt werden. Zunächst ist festzustellen, ob eine Betriebsstätte besteht. Nur wenn eine solche vorliegt, kann ihr auch ein Gewinn oderS. 230 Verlust des Gesamtunternehmens (zB Beteiligungserträge) zugerechnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Tatbestände der Betriebsstätte im innerstaatlichen Recht, im Abkommensrecht und im Unionsrecht durchaus unterschiedliche Reichweiten aufweisen können.
Erst wenn feststeht, dass eine Betriebsstätte besteht, stellt sich als zweite zentrale Frage diejenige nach der Zurechnung von Vermögen (zB einer Beteiligung) zur Betriebsstätte. Rechtlich kann nur das Gesamtunternehmen als solches – bestehend aus ausländischem Stammhaus und inländischer Betriebsstätte – als Eigentümer der Beteiligung angesehen werden. Für Zwecke der steuerlichen Zurechnung von Gewinnen zur Betriebsstätt...