Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
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S. 153Behandlung von mit Beteiligungen zusammenhängenden Betriebsausgaben
S. 154I. Einleitung
Gem § 4 Abs 4 EStG sind Betriebsausgaben alle „Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Betriebsausgaben sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit Beteiligungen gilt dies nur eingeschränkt. Die steuerliche Abzugsfähigkeit hängt dabei von der Art der Betriebsausgabe, der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, der Eigenschaft des Steuersubjekts (zB Körperschaft oder natürliche Person) und von der Art der Beteiligung ab. Die Beschränkung kann sich dabei entweder als Abzugsverbot oder als spezielle zeitliche Verteilungsregelung darstellen. Voraussetzung ist dabei jeweils, dass ein Zusammenhang zwischen der Betriebsausgabe und der Beteiligung besteht. Des Weiteren kann die Zurechnung der Betriebsausgabe zum Gesellschafter negiert werden, dh, dass die Betriebsausgabe eigentlich von der Tochtergesellschaft zu tragen wäre.
Dieser Beitrag fokussiert sich auf die Betriebsausgaben von unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften; für den weiteren betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich siehe den Beitrag von Marschner bzw für Sp...