Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
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S. 137Methodenwechsel bei Portfoliobeteiligungen
I. Einleitung
Mit dem AbgÄG 2009 wurde § 10 KStG neu gefasst. Gem § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AbgÄG 2009 gelten als von der Körperschaftsteuer befreite Beteiligungserträge seither auch:
„Gewinnanteile im Sinne der Z 1 bis 4 aus einer Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft, die die in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom (ABl. EG Nr. L 255 S. 6) erfüllt und die nicht unter Z 7 fällt“, und
„Gewinnanteile im Sinne der Z 1 bis 4 aus einer Beteiligung an einer Körperschaft eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, die mit inländischen unter § 7 Abs. 3 fallenden Körperschaften vergleichbar ist und mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, wenn sie nicht unter Z 7 fällt.“
Auch auf Gewinnausschüttungen von Beteiligungen an EU-Gesellschaften, die nicht als Schachtelbeteiligungen iSd § 10 Abs 1 Z 7 iVm § 10 Abs 2 KStG qualifizieren,S. 138 kommt nun – unabhängig vom Beteiligungsausmaß oder dem Ablauf einer Besitzfrist – die Befreiungsmethode zur Anwendung. Ab der Veranlagung 2011 gilt dies gem § 10 Abs 7 KStG idF AbgÄG 2011 nur soweit, als die Dividenden bei der ausschüttenden Gesellschaf...