Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
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S. 113Erträge ausan Drittstaatsgesellschaften
I. Einleitung
Erhalten ansässige Körperschaften Ausschüttungen aufgrund der Beteiligung mittels Eigenkapital an einer anderen ansässigen Körperschaft, liegen nationale Beteiligungserträge iSd § 10 KStG vor. Diese sind ohne weitere Voraussetzungen steuerbefreit. Vor dem BudgBG 2009 waren Dividenden von ausländischen Körperschaften nur dann steuerbefreit, wenn eine internationale Schachtelbeteiligung vorlag. Dies stellte eine Benachteiligung von ausländischen Portfoliobeteiligungen dar, die potentiell eine Diskriminierung einen Verstoß gegen Unionsrecht darstellen kann.
Mit dem BudgBG 2009 wollte der Gesetzgeber mit der Änderung des § 10 KStG jene Diskriminierungen beseitigen, in welchen ein Verstoß gegen Unionsrecht gesehen wurde. Die neue Regel differenziert dabei zwischen PortfoliobeteiligungenS. 114 an EU-/EWR-Gesellschaften und jenen in Drittstaaten. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Beteiligungen an Körperschaften, die in Drittstaaten ansässig sind.
II. Besteuerung von Portfolioerträgen aus Drittstaaten
Im österreichischen Rechtsbestand fehlt eine Regel, die Erträge aus Portfoliobeteiligungen an Körperschaften in Drittstaaten erfasst. Erzielt eine österreichische K...