Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 61Der Methodenwechsel bei Schachtelbeteiligungen
I. Einleitung
§ 10 Abs 1 Z 7 KStG sieht grundsätzlich die Freistellung von „Gewinnanteilen jeder Art aus internationalen Schachtelbeteiligungen“ im Sinne des § 10 Abs 2 KStG vor. Gem § 10 Abs 3 KStG bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte „Veräußerungsgewinne, Veräußerungsverluste und sonstige Wertänderungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen […] außer Ansatz. Dies gilt auch für den Untergang (Liquidation oder Insolvenz) der ausländischen Körperschaft, sofern nicht tatsächliche und endgültige Vermögensverluste vorliegen […].“ Neben Gewinnausschüttungen bzw Dividenden sind somit auch Gewinne aus der Veräußerung oder Liquidation ausländischer Tochtergesellschaften befreit, wenn die Beteiligung als „Schachtelbeteiligung“ iSd § 10 Abs 2 KStG qualifiziert. Letzteres gilt nur, soweit keine Option zu Gunsten der Steuerwirksamkeit der Beteiligung ausgeübt wurde.
Diese grundsätzliche Befreiung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. § 10 Abs 4 iVm Abs 6 KStG ordnet zur „Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen“ bei Vorliegen bestimmter Verdachtsgründe einen Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode („switch-over“) an. Ein solcher Missbrauchsverdacht kann insbesondere dann angenommen werden, wenn (i) der Unt...