Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 27Internationale Schachtelbefreiung für Dividenden
I. Einleitung
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen für die Befreiung von laufenden Beteiligungserträgen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung. In der taxativen Aufzählung aller befreiten Beteiligungserträge sind Beteiligungserträge aus einer internationalen Schachtelbeteiligung in § 10 Abs 1 Z 7 KStG angeführt. Die wesentlichen Vorschriften sind auch nach den Änderungen durch das BudgBG 2009 und das BudgBG 2011 weiterhin in § 10 Abs 2 KStG zu finden.
Durch das BudgBG 2009 kam es aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bedenken zu einer Erweiterung des Umfangs steuerbefreiter ausländischer Beteiligungserträge. Nach § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG sind Gewinnanteile aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften aus EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten, mit denen eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (derzeit trifft dies nur auf Norwegen zu), befreit. Diese Befreiungsbestimmung ist im Verhältnis zu § 10 Abs 1 Z 7 KStG jedoch nur subsidiär anwendbar und beschränkt sich daher auf Portfoliobeteiligungen, dh Beteiligungen an EU-/EWR-Körperschaften mit einerS. 28 Beteiligungshöhe unter 10 % oder einer Beteiligungsdauer unter einem Jahr. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-/E...