Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften
2. Aufl. 2008
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S. 389L. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
I. GmbH
1. Grundlagen
1171
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Qualifikation der möglichen Vertragsverhältnisse sowie des Grades der Weisungsunterworfenheit können für GmbH-Geschäftsführer folgende Pflichtversicherungsverhältnisse in einer gesetzlichen Sozialversicherung vorliegen:
Als echter Dienstnehmer (§ 4 Abs. 2 ASVG) oder
als Gesellschafter-Geschäftsführer einer der Wirtschaftskammer angehörigen GmbH (§ 2 Abs. 1 Z 3 GSVG) oder
als freier Dienstnehmer (§ 4 Abs. 4 ASVG) oder
als neuer Selbständiger (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG).
Nach dieser Reihenfolge ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welche dieser Pflichtversicherungen tatsächlich besteht.
1172
Aufgrund der in den vergangenen Jahren immer enger gewordenen Verknüpfung des Sozialversicherungsrechtes mit den Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerrecht ist für die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation die steuerliche Behandlung von Geschäftsführerbezügen ein wesentliches Beurteilungskriterium geworden. Die zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 2 zweiter Satz ASVG führende Lohnsteuerpflicht ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH nicht immer nur auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses zurückzuführen....