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Christian Fritz

Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften

2. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-70731-283-6

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Dokumentvorschau
Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften (2. Auflage)

S. 118G. Die Beendigung der Organfunktion

I. GmbH

1. Allgemeines
1.1. Grundsatz der freien Widerrufbarkeit der Geschäftsführerbestellung

351

Bei der GmbH erfolgt – im Gegensatz zur Mandatsdauer gemäß § 75 Abs. 1 AktG – die Bestellung zum vertretungsbefugten Organ meist auf unbestimmte Zeit. Die Bestellung kann jedoch – unbeschadet allfälliger Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – durch Beschluss der Gesellschafter jederzeit (auch gegen den Willen des betroffenen Geschäftsführers) widerrufen werden (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Diese Abberufung bedarf weder einer Begründung noch der notariellen Beurkundung. Der Grundsatz der jederzeitigen Widerrufbarkeit der Bestellung gilt sowohl für Fremdgeschäftsführer als auch für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Es gibt also im Ergebnis keinen Schutz vor grundloser Abberufung, allerdings besteht eine Treuepflicht zwischen den Gesellschaftern, die vor willkürlichen Abberufungen schützen soll. Die Abberufung wird mit Mitteilung des Abberufungsbeschlusses an den (ehemaligen) Geschäftsführer wirksam.

352

S. 119Ausnahmen. Das Prinzip der (jederzeitigen) freien Abberufbarkeit von GmbH-Geschäftsführern wird nur ausnahmsweise durchbrochen für Gesellschafter,

  • die im Gesellschaftsvertrag zu Geschäftsführern b...

Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften

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