Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften
2. Aufl. 2008
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S. 78F. Das Anstellungsverhältnis von Mitgliedern des Geschäftsleitungsorgans
S. 79I. GmbH-Geschäftsführer
1. Grundlagen
221
Zuständigkeit. In die Kompetenz der Generalversammlung als Summe aller Gesellschafter fällt neben der Bestellung von Geschäftsführern auch deren Anstellung (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Durch den Anstellungsvertrag werden die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer hergestellt, soweit diese nicht schon durch die Bestellung vorgegeben sind.
222
Der Abschluss des Anstellungsvertrages erfolgt durch (die) Gesellschafter(beschluss), außer die Gesellschafter ermächtigen einen Dritten (Aufsichtsrat, Syndikus, Beirat) dazu. Für die Beschlussfassung der Generalversammlung genügt im Regelfall die einfache Mehrheit. Der Gesellschaftsvertrag kann diese Kompetenz aber auch einem anderen Organ übertragen oder es kann überhaupt die sog. Drittanstellung vereinbart werden, bei der ein von der Gesellschaft verschiedener Dritter (häufig eine konzernverbundene Gesellschaft) den Vertrag mit dem Geschäftsführer abschließt. Dieses Gesellschaftsorgan wiederum kann einen Gesellschafter oder einen anderen Geschäftsführer zum Abschluss des Anstellungsvertrages ermächtigen.
Der Anstellungsvertra...