Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften
2. Aufl. 2008
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S. 42D. Bestellung der Geschäftsleitungsorgane
I. GmbH
1. Allgemeines
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Rechtsgrundlagen. Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben, bei denen es sich um physische und handlungsfähige Personen handeln muss und die im Regelfall nicht dem Aufsichtsrat angehören dürfen. Die Bestellung von juristischen Personen ist unzulässig.
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Gestaltungsmöglichkeiten. Im Übrigen sind die Gesellschafter in der Wahl ihrer Geschäftsführer nicht beschränkt. Es ist weder ein Befähigungsnachweis im Geschäftszweig der GmbH noch eine bestimmte Befähigung überhaupt erforderlich. Es bestehen keinerlei Einschränkungen durch die Staatsbürgerschaft. Die Geschäftsführer müssen ihren Wohnsitz nicht im Inland haben. Mindestens ein Geschäftsführer muss allerdings, auch wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die Gesellschafter können in der Satzung über das Gesetz hinausgehende weitere Erfordernisse für die Geschäftsführerbestellung vereinbaren (Mindestalter, bestimmte Vorbildung, Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand usw.).
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Bestellungsmonopol. Die Bestellung von Geschäftsführern kann weder durch den Gesellschaftsvertrag noch durch Gesellschafterbeschlus...