Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften
2. Aufl. 2008
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S. 37C. Die Rechtsstellung von Geschäftsführern und Vorständen
I. Grundlagen
61
Die gesellschaftsrechtliche Organfunktion entsteht durch einen körperschaftsrechtlichen Bestellungsakt; ihr steht eine dienstrechtliche Anstellungsfunktion gegenüber. Ist der Geschäftsführer/das Vorstandsmitglied zum Organ der Gesellschaft bestellt, so hat er auch die seinem Tätigkeitsbereich entsprechenden (dienstrechtlichen) Normen zu beachten.
Vereinfacht gesagt lässt sich folgende Unterscheidung treffen:
Bestellung = Gesellschaftsrecht
Anstellung = Arbeitsrecht
62
Die Trennung zwischen Organstellung und Anstellung zieht sich durch das gesamte Vertragsverhältnis eines Mitglieds des Geschäftsleitungsorgans.
Besonders deutlich wird dies bei Beginn und Beendigung der Geschäftsführertätigkeit, weil der Bestellung oder der Abberufung des Geschäftsführers gesondert die entsprechende Rechtshandlung im Anstellungsbereich (Abschluss eines Geschäftsführervertrages bzw. Kündigung oder Auflösung eines Dienstverhältnisses) zu folgen hat.
63
Gesetzliches Schuldverhältnis
Bestellung des gesetzlichen Vertreters bei AG/GmbH/Genossenschaft/Privatstiftung
Bestellung durch Aufsichtsrat (AG) oder Gesellschafter (GmbH)
Zwi...