Gleichbehandlung im Betrieb
1. Aufl. 2013
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S. 19614 Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die GAW wurde eingerichtet, um die Durchsetzung der Gleichbehandlung zu fördern, indem (vermeintliche) Diskriminierungsopfer dort Rat und Hilfestellung suchen können. Sie soll vor allem auch dabei helfen, Barrieren gegenüber der (anonymen) GBK abzubauen.
Die GAW ist berechtigt, Untersuchungen zu verschiedenen Formen der Diskriminierung durchzuführen, unabhängige Berichte zu publizieren und allgemeine Empfehlungen abzugeben.