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Haberer

Gleichbehandlung im Betrieb

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2052-7

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Gleichbehandlung im Betrieb (1. Auflage)

S. 18813 Verfahren zur Geltendmachung von Diskriminierung

13.1 Anspruchsvoraussetzungen

Je nachdem, ob Arbeitnehmer eine unmittelbare oder eine mittelbare Diskriminierung geltend machen, sind unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen gegeben:

Für die unmittelbare Diskriminierung gelten folgende Anspruchsvoraussetzungen:

  • die vergleichbare Situation der Arbeitnehmer

  • die benachteiligende Behandlung im Vergleich zu den/der jeweiligen Vergleichsperson(en)

  • die Ursache hierfür direkt im Diskriminierungsmerkmal.

Bei der mittelbaren Diskriminierung unterscheidet sich nur die dritte Anspruchsvoraussetzung. Statt der Ursache im Diskriminierungsmerkmal kommt es hier darauf an, dass die benachteiligende Behandlung eben in besonderer Weise durch ein scheinbar neutrales Kriterium ausgelöst wird.

13.2 Glaubhaftmachung/„Freibeweis“

Ein tragender Grundsatz des gesamten Antidiskriminierungsrechtes besteht darin, dass der/die betroffene ArbeitnehmerIn die Diskriminierung nur glaubhaft machen muss. Zur Glaubhaftmachung ist es ausreichend, wenn der Richter von der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts überzeugt ist. Hintergrund dieses Grundsatzes sind die Beweisschwierigkeiten, mit denen Arbe...

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