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Haberer

Gleichbehandlung im Betrieb

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2052-7

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Gleichbehandlung im Betrieb (1. Auflage)

S. 18612 Arbeitskräfteüberlassung

Das GlBG und das BEinstG bestimmen beide, dass diese Gesetze für die Dauer der Entsendung auch für die Beschäftigung von Arbeitnehmern anwendbar sind, die von einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung oder zur fortgesetzten Arbeitsleistung nach Österreich entsandt werden. Auf diese Weise sollen die Arbeitnehmer zumindest den Schutz dieser österreichischen Vorschriften erhalten.

Der Beschäftiger ist aber auch bei Überlassungen von Arbeitnehmern aus österreichischen Unternehmen in der Pflicht:Während früher keine Regelung für eine solche Situation gegeben war, bestimmt das Gesetz nun seit , dass der Beschäftiger als Arbeitgeber hinsichtlich der Einhaltung der Gleichbehandlungsgebote und Diskriminierungsverbote gilt. Das soll insbesondere für die Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer und die Arbeitsbedingungen gelten. Der Überlasser wiederum ist seinerseits zur Abhilfe verpflichtet, wenn er weiß oder wissen muss, dass der Beschäftiger diese Verantwortung nicht wahrnimmt. Posch verwies zur Begründung desselben Ergebnisses schon früher auf § 6 Abs 3 AÜG, wonach für die Dauer der Überlassung der Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne der ...

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