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Haberer

Gleichbehandlung im Betrieb

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2052-7

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Gleichbehandlung im Betrieb (1. Auflage)

S. 734 Beruflicher Aufstieg (Beförderungsdiskriminierung)

4.1 Inhalt des Verbots der Beförderungsdiskriminierung

Bei Beförderungen gibt es ebenso „Diskriminierungs-Fallen“ wie bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Diskriminierungen sind wiederum aus allen in Frage kommenden Diskriminierungsgründen unzulässig. Die Überlegungen zur Einstellung können im Prinzip direkt auf den beruflichen Aufstieg übertragen werden. Insbesondere kann es auch beim beruflichen Aufstieg eigene Auswahlverfahren geben.

Wie die meisten Begriffe im GlBG ist auch jener des beruflichen Aufstiegs weit zu interpretieren. Darunter wird jede Art von Veränderung verstanden, die eine Verbesserung für die auserwählte Person bedeutet. Die Verbesserung kann in einer höheren hierarchischen Position, angenehmeren Arbeitsbedingungen, mehr Einfluss, einem Einzelbüro statt des bisherigen Großraumbüros, wichtigeren Aufgaben usw bestehen.

Ebenso wird an sich vertreten, dass sowohl der Entzug von Aufgaben, eine verschlechternde Versetzung als auch Informationsdefizite, die sich negativ auf die Karrieremöglichkeiten auswirken, zur Beförderungsdiskriminierung zählen. Bei Informationsdefiziten ist dies zB vorstellbar, wenn nur einigen Person...

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