Gleichbehandlung im Betrieb
1. Aufl. 2013
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S. 252 Basics: Antidiskriminierung
Das Antidiskriminierungsrecht kann man, grob gesprochen, als Einschränkung der Privatautonomie auffassen. Ohne dieses könnte der Arbeitgeber frei entscheiden, welche Eigenschaften er im Inserat verlangt, welches Gehalt er weiblichen und männlichen Arbeitnehmern zahlt und mit wem er überhaupt einen Arbeitsvertrag abschließt. Das Gleichbehandlungsrecht allerdings setzt dieser Privatautonomie zum Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen Grenzen. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass Arbeitgeber das Gleichbehandlungsrecht daher in erster Linie als (diese Privatautonomie) einschränkend empfinden.
Die Gleichbehandlungs-Richtlinien wurden in Österreich in verschiedenen Gesetzen umgesetzt, und zwar für Arbeitsverhältnisse, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen, im GlBG, für Bundesbedienstete im B-GlBG, und für Bedienstete der Länder und Gemeinden in den jeweiligen Länder-GlBG. Daneben ist das BEinstG zu beachten, weil der österreichische Gesetzgeber aufgrund der Existenz dieses Gesetzes die im Zusammenhang mit Behinderung zu beachtenden Antidiskriminierungsvorschriften dort umgesetzt hat. In diesem Buch liegt das Augenmerk auf Handlungsanleitungen für den privaten Arbeitgeber un...