Die Gewinnzurechnung zu Betriebsstätten im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2010
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S. 392. Historische Entwicklung der internationalen Betriebsstättenbesteuerung
2.1. Abkommensmuster des Völkerbundes
2.1.1. Musterabkommen aus 1927 und 1928
Die Entwicklung des Art. 7 OECD-MA bis zur heutigen Fassung und damit das koordinierte Vorgehen bei der internationalen Betriebsstättenbesteuerung nahm ihren Anfang Ende der 1920er Jahre mit den Abkommensmustern des Völkerbundes. So enthielt Art. 5 des Abkommensmusters aus 1927 drei wesentliche Direktiven, die dem Grundsatz nach auch heute noch in den aktuellen DBA enthalten sind. Zum einen wurde die Quellenbesteuerung für Unternehmensgewinne festgeschrieben, wonach die Besteuerung dort erfolgen sollte, wo ein Steuerpflichtiger eine Betriebsstätte besitzt. Im Falle, dass ein Steuerpflichtiger in beiden Vertragsstaaten Betriebsstätten besitzt, sollte beiden Staaten ein Besteuerungsrecht zustehen. Damit wurde die Grundlage für eine Ergebnisaufteilung dem Grunde nach vorgeschrieben, aus der bereits der Ursprung des Selbständigkeitsprinzips der Betriebsstättenbesteuerung abgeleitet wird. Leitlinien für die Aufteilung von Gewinnen beinhaltete das Abkommensmuster allerdings noch nicht.S. 40 Darüber hinaus wurde bereits 1927 die Bedeutung der geso...