Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen
1. Aufl. 2017
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S. 5417. Organisation und Risikomanagement in Gesundheitseinrichtungen
17.1. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (Unternehmensstrafrecht)
Verbände
Seit gilt für „Verbände“, also im Wesentlichen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Bereichs und rechtsfähige Personengesellschaften und somit Träger der meisten Unternehmen in Österreich, das sog Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG).
Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmensträgern
Nach diesem Gesetz können Unternehmensträger für gerichtlich strafbare Handlungen ihrer leitenden und sonstigen Mitarbeiter strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn diese strafrechtlich relevantes Verhalten setzen und dieses dem Unternehmensträger zugerechnet werden kann.
Sanktionen
Als Sanktionen können gegenüber dem Unternehmensträger Geldbußen, Weisungen (insbesondere ein Auftrag zur Schadenswiedergutmachung) oder eine sogenannte Diversion (also das Unterbleiben eines förmlichen Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße, Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Setzung einer Probezeit oder Tatausgleich) verhängt werden.
Organisationsverschulden
Wann können Straftaten von Mitarbeitern einem Unternehmen zugerechnet werden? Aus Sicht des Unternehmens muss ein Organisationsverschulden vorlieg...