Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen
1. Aufl. 2017
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S. 3312. Der ärztliche Behandlungsvertrag
12.1. Einleitung
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine medizinische Behandlung ist der zwischen einem Arzt, einer Krankenanstalt oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung mit einem Patienten geschlossene Behandlungsvertrag. Das österreichische Recht enthält für derartige Verträge keine speziellen Bestimmungen, eine Beurteilung hat demnach im Rahmen des allgemeinen Vertragsrechts stattzufinden.
12.2. Vertragsparteien des Behandlungsvertrags
Vertragsparteien
Da die Erbringung der ärztlichen Behandlung beispielsweise von einem niedergelassenen Arzt, Ärzten in einer Gruppenpraxis oder im Krankenhaus erfolgen kann, stellt sich die Frage wer nun gegenüber dem Patienten jeweils Vertragspartner des Behandlungsvertrags wird.
Niedergelassener Arzt
Ein niedergelassener, frei praktizierender Arzt schließt selbst den Behandlungsvertrag mit dem Patienten, aus dem ihm eine unmittelbare und persönliche Behandlungspflicht trifft (§ 49 Abs 2 ÄrzteG, § 24 ZÄG).
Konsiliararzt
Zieht der behandelnde Arzt einen Konsiliararzt hinzu, entsteht unter der Prämisse des (auch schlüssigen) Einverständnisses des Patienten ein eigener Vertrag. Durch die Überweisung ein...