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Michael Straub

Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3793-8

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Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen (1. Auflage)

S. 227. Innere Ordnung einer Krankenanstalt

7.1. Anstaltsordnung

Innerer Betrieb

Der innere Betrieb einer Krankenanstalt ist von ihrem Rechtsträger in einer Anstaltsordnung zu regeln (zB § 10 Wr KAG). Die Anstaltsordnung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Landesregierung.

Die Anstaltsordnung hat ua Regelungen zu den Aufgaben der Krankenanstalt, dem Rechtsträger, den Leitungsfunktionen, den Dienstobliegenheiten, der Qualitätssicherung, der Aufnahme sowie dem Aufenthalt und der Entlassung von Patienten zu enthalten.

7.2. Organisation der Krankenanstalt/Organe der Krankenanstalt

Kollegiale/monokratische Führung

Die Leitung von bettenführenden Krankenanstalten kann als kollegialeodermonokratischeFührung organisiert sein (zB § 11 Wr KAG).

  • Kollegiale Führung bedeutet, dass

    die ärztliche Leitung,

    die Leitung der wirtschaftlichen und administrativen Angelegenheiten,

    die Leitung der technischen Angelegenheiten und

    die Leitung des Pflegedienstes

allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten zu besprechen sowie allfällige Entscheidungen gemeinsam zu fällen und im Sinne der Ergebnisse ihrer Beratungen in ihren jeweils zukommenden Aufgabenbereichen vorzugehen haben (zB § 11 Abs 1 Wr KAG).

  • Monokratisch...

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