Michael Straub

Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3793-8

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Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen (1. Auflage)

S. 145. Arten von Krankenanstalten

5.1. Überblick

Als Krankenanstalten gelten (zB im Sinne des § 1 Abs 3 Wr KAG):

Arten

a)

Allgemeine Krankenanstalten für Personen ohne Unterschied des Geschlechtes, des Alters oder der Art der ärztlichen Betreuung (siehe Abschnitt 5.5. unten)

b)

Sonderkrankenanstalten für Personen mit bestimmten Krankheiten oder bestimmter Altersstufen oder für bestimmte Zwecke (zB auch Rehabilitationszentren; siehe Abschnitt 5.2. unten)

c)

Pflegeanstalten für chronisch Kranke, die ärztlicher Betreuung und besonderer Pflege bedürfen (zur Abgrenzung zu Pflegeheimen, die nicht automatisch Krankenanstalten sind, siehe Abschnitt 5.3. unten)

d)

Sanatorien (Krankenanstalten, die höheren Ansprüchen hinsichtlich der Verpflegung und Unterbringung dienen; etwa Privatkliniken und Belegspitäler)

e)

Selbstständige Ambulatorien (siehe Details in Abschnitt 5.4. unten)

Als Krankenanstalten gelten nicht (§ 2 Wr KAG):

Keine Krankenanstalten

  • Einrichtungen, die von Betrieben für die Leistung erster Hilfe bereitgehalten werden und arbeitsmedizinische Zentren;

  • Einrichtungen zur Anwendung von medizinischen Behandlungsarten, die sich aus einem ortsgebundenen Heilvorkommen oder dessen Produkten ergeben (zB Kuranstalten, ...

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