Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen
1. Aufl. 2017
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S. 134. Krankenanstaltenrecht
4.1. Rechtsgrundlagen
Die für Kranken- und Kuranstalten einschlägigen Rechtsvorschriften sind in folgenden Gesetzen geregelt:
Krankenanstaltengesetze
Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz – KAKuG: Dieses ist ein Grundsatzgesetz des Bundes, das die Grundlagen regelt
Krankenanstaltengesetze der Länder (zB das Wiener Krankenanstaltengesetz – Wr KAG): Diese sind sog Ausführungsgesetze, die auf Basis des Grundsatzgesetzes die darin zusätzlich angeordneten oder autorisierten Bereiche regeln.
Gesetzesinhalt
Gewisse Teile des KAKuG sind unmittelbares Bundesrecht und damit unmittelbar anwendbar (zB Regelungen betreffend die Behandlung von Patienten an Universitätskliniken, § 43 KAKuG). Die Krankenanstalten-Gesetze (hier am Beispiel des Wr KAG) regeln etwa folgende Bereiche:
Arten von Krankenanstalten (§§ 1 ff Wr KAG)
Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten (samt Bewilligungserfordernissen, §§ 4 ff Wr KAG)
Änderungen von Krankenanstalten (etwa räumlich oder apparativ; §§ 7 ff Wr KAG)
Verpachtungen, Übertragungen und Bezeichnungsänderungen (§ 8 Wr KAG)
Innerer Betrieb (zB durch Anstaltsordnung; §§ 10 ff Wr KAG)
Leitung (zB durch kollegiale Führung; § 11 Wr KAG)
Spitalsaussch...