Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen
1. Aufl. 2017
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S. 22. Rechtsgrundlagen im Gesundheitswesen
2.1. Einleitung
Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG)
Die rechtlichen Grundlagen für das österreichische Gesundheitswesen sind im österreichischen Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG) verankert. Dieses regelt auch die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und zur Vollziehung im Gesundheitswesen.
Kompetenzen Bund
Die zentrale Verfassungsbestimmung für die Regelung des Gesundheitsrechts findet sich in Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG. Demgemäß hat der Bund im Gesundheitswesen weitreichende – wenn auch nicht ausschließliche – Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollziehung.
Uneinheitliche Rechtslage
Im Ergebnis ist die Rechtslage im Gesundheitswesen in Österreich jedoch nicht einheitlich geregelt. Es bestehen zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Erlässe. So ist bereits die Gesetzgebungs- und Vollziehungszuständigkeit – etwa im Krankenanstaltenrecht – zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Folgende Rechtsbereiche werden in diesem Abschnitt erläutert:
Grundzüge des europäischen Gesundheitsrechts
Recht der Gesundheitsberufe
Krankenanstaltenrecht
Sozialversicherungsrecht
Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
Sonstige Rechtsgrundlagen mit Bezug zum Gesundheitswesen