Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen
1. Aufl. 2017
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S. 11. Organisation des österreichischen Gesundheitswesens
1.1. Öffentliche Hand
Die Gesundheitsversorgung ist durch das Zusammenspiel zahlreicher Akteure geprägt. Zuständigkeiten im Gesundheitswesen sind gesetzlich geregelt (siehe Abschnitt 2. unten)
Hauptakteure
Hauptakteure auf nationaler Ebene sind das Parlament, das Bundesministerium für Gesundheit (Gesundheitsministerium) sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium), die Sozialversicherung sowie Interessenvertretungen (Sozialpartner: Arbeitgeber- und Arbeitnehmernehmerverbände und berufliche Interessenvertretungen, wie etwa die Ärztekammer).
Gesundheitsministerium
Das Gesundheitsministerium ist insbesondere für die allgemeine Gesundheitspolitik und den Schutz des Gesundheitszustands der Bevölkerung zuständig. Weiters bereitet es Gesetze vor und fungiert als Entscheidungsträger, Aufsichtsbehörde sowie auch als Koordinator zwischen den wichtigsten Akteuren im Gesundheitssystem.
Strukturpolitik
Strukturpolitik und -planung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Die Regelungen der Gesundheitsberufe und des Apotheken- und Arzneimittelwesens obliegen hingegen ausschli...