Michael Lang/Josef Schuch/Claus Staringer

Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht

1. Aufl. 2009

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Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht (1. Auflage)

S. 257Missbrauchserfassung im DBA-Recht im Wege des Durchgriffs durch Immobiliengesellschaften nach Art 13 Abs 4 OECD-MA

S. 259I. Ziel und Zweck des Art 13 Abs 4 OECD-MA

Art 13 OECD-MA regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen. Jeder Einzelne der fünf Absätze des Art 13 OECD-MA ist als Sub-Verteilungsnorm zu sehen. Art 13 Abs 1 OECD-MA regelt die Veräußerung unbeweglichen Vermögens, Art 13 Abs 2 OECD-MA die Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer im anderen Vertragsstaat gelegenen Betriebsstätte darstellt. Diese Bestimmung umfasst auch Gewinne, die aus der Veräußerung der Betriebsstätte – allein oder mit dem gesamten Unternehmen – resultieren. Art 13 Abs 3 OECD-MA enthält eine Sonderregelung für Gewinne aus der Veräußerung von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen, die im internationalen Verkehr betrieben werden, sowie von Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen. Entsprechend dem Konzept des Art 8 OECD-MA, der die Verteilung der Besteuerungsrechte an laufenden Gewinnen aus der Luft- und Schifffahrt regelt, werden die Besteuerungsrechte in diesen Fällen jenem Vertragsstaat zugewiesen, in welchem sich der Ort der tatsächlichen Gesc...

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