Michael Lang/Josef Schuch/Claus Staringer

Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht

1. Aufl. 2009

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Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht (1. Auflage)

S. 239Missbrauchserfassung im DBA-Recht im Wege des „Künstlerdurchgriffs“ nach Art 17 Abs 2 OECD-MA

S. 241I. Normzweck

Art 17 Abs 2 OECD-MA ist als Verteilungsnorm für die Steuern vom Einkommen Teil des dritten Abschnitts des OECD-MA und regelt gemeinsam mit Art 17 Abs 1 OECD-MA die Besteuerung künstlerischer oder sportlicher Tätigkeiten. Nach Art 17 OECD-MA ist der Vertragsstaat, in dem eine künstlerische oder sportliche Tätigkeit ausgeübt wird, zur Besteuerung dieser Tätigkeit berechtigt. Abweichend von Art 7 und Art 15 OECD-MA kommt es auf das Bestehen einer Betriebstätte oder die Aufenthaltsdauer im Tätigkeitsstaat nicht an. Die Besteuerung im Tätigkeitsstaat wird durch die typischerweise hohe Mobilität der erfassten Berufsgruppe gerechtfertigt. Art 17 OECD-MA soll sicherstellen, dass sich Künstler oder Sportler nicht der Besteuerung entziehen können.

Nach Art 17 Abs 2 OECD-MA ist der Tätigkeitsstaat auch dann zur Besteuerung berechtigt, wenn Einkünfte aus einer künstlerischen oder sportlichen Tätigkeit nicht dem Künstler oder Sportler selbst, sondern einer anderen Person zufließen. Damit sollen Gestaltungen erfasst werden, bei denen keine direkten Leistungsbeziehungen zwischen dem Leistungse...

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