Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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S. 195„Treaty Shopping“ und seine Grenzen in der schweizerischen Rechtsprechung
S. 197I. Einleitung
Die Schweiz verfolgt als Kapitalexportstaat die Politik, im Zusammenhang mit Kapitalerträgen die Besteuerungsbefugnis des Quellenstaates möglichst einzuschränken. Sie ist deswegen an Abkommen, welche Kapitaleinkünfte im Quellenstaat steuerlich freistellen, besonders interessiert. Abkommen mit Nullsätzen erleichtern direkte Auslandsinvestitionen: Wenn beispielsweise ein Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht, dass der Quellenstaat keine Steuern auf dem Einkommen aus Auslandsinvestitionen erhebt, entfällt eine potentielle Hürde für die schweizerischen Investoren, grenzüberschreitend zu investieren. Die Kapitaleinkünfte werden gleich besteuert – unabhängig davon, ob das sich im schweizerischen Besitz befindliche Kapital im In- oder Ausland investiert wird. Die schweizerischen Unternehmen können ihre Kapitaleinkünfte zu den im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen schweizerischen Unternehmenssteuersätzen versteuern; eine allenfalls nicht anrechenbare ausländische Sockelsteuerbelastung, die zu Wettbewerbsverzerrungen führt, entfällt in jedem Fall. In Anbetracht des Umstands, dass sich die Abkommen ...