Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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S. 67Die Grenzen steuerlicher Gestaltung in der Rechtsprechung des EuGH zum Sekundärrecht
S. 69I. Einleitung
Die Lehre vom Rechtsmissbrauch hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der Rechtsprechung des EuGH entwickelt und dadurch die Grenzen der steuerlichen Gestaltung auch im Bereich des Sekundärrechts abgesteckt. Die Urteile des EuGH haben dabei gezeigt, dass sich die Problematik des Rechtsmissbrauchs nicht auf einzelne Gebiete des Gemeinschaftsrechts beschränkt, sondern sich in sämtlichen Bereichen des Gemeinschaftsrechts stellen kann. Der Tenor der Entscheidungen des EuGH enthält dabei stets den Grundgedanken, dass eine Berufung auf das Gemeinschaftsrecht in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise nicht möglich ist. Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts kann nämlich nicht so weit gehen, dass missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern, dh Handlungen, die nicht im Rahmen normaler Geschäfte, sondern nur zu dem Zweck getätigt werden, in den Genuss von im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Vorteilen zu gelangen, gedeckt werden. Von diesem Grundgedanken ausgehend hat der EuGH für die verschiedenen Rechtsgebiete des Gemeinschaftsrechts, so auch des Steuerrechts, ...